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   LG Stuttgart, 02.10.2014 - 11 O 182/14   

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https://dejure.org/2014,47893
LG Stuttgart, 02.10.2014 - 11 O 182/14 (https://dejure.org/2014,47893)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 02.10.2014 - 11 O 182/14 (https://dejure.org/2014,47893)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Oktober 2014 - 11 O 182/14 (https://dejure.org/2014,47893)
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 24.09.2020 - 2 U 93/19

    Erteilung der Konzession für ein kommunales Stromnetz: Umfang der gerichtlichen

    Eine unbillige Behinderung eines Bieters durch ein fehlerhaftes Auswahlverfahren ist nämlich nur dann ausnahmsweise zu verneinen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass sich die Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens nicht auf dessen Ergebnis ausgewirkt haben kann, weil derselbe Bewerber die Konzession auf jeden Fall auch ohne den Verfahrensfehler erhalten hätte (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289, Rn. 99 - Stromnetz Berkenthin; Senat, Urteil vom 4. April 2019 - 2 U 5/15 Kart, NZKart 2019, 383, Rn. 89 - Gasnetz Berlin; OLG Celle, Beschluss vom 20. September 2018 - 13 U 166/17 (Kart), Rn. 64 nach juris; LG Dortmund, Urteil vom 3. Juli 2015 - 10 O 63/15 EnW, Rn. 61 nach juris; LG Stuttgart, Urteil vom 2. Oktober 2014 - 11 O 182/14, EnWZ 2015, 93, Rn. 71 nach juris).
  • LG Dortmund, 03.07.2015 - 10 O 63/15

    Verhinderung der Vollziehung eines Stadtratsbeschlusses im einstweiligen

    Der örtlich relevante Markt ist das jeweilige Gemeindegebiet, wobei die Gemeinden insoweit hinsichtlich der Vergabe der Wegerechte ein Monopol haben (BGH, Urteil v. 17.12.2013, a.a.O, Rz. 18 - 24; LG Stuttgart, Urteil v. 02.10.2014, Aktenzeichen 11 O 182/14).

    Dies ist nur dann zu verneinen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass sich die Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens nicht auf dessen Ergebnis ausgewirkt haben kann, weil derselbe Bewerber die Konzession auf jeden Fall auch ohne Verfahrensfehler erhalten hätte (vergleiche BGH, aaO, Rn. 99; LG Stuttgart, Urteil vom 02.10.2014, AZ: 11 O 182/14).

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